Obstbaufacharbeiterkurs
Wein- und Obstbauschule Krems
Neue Reform ab Herbst 2019 !
Ab Herbst 2019 wird der Obstbaufacharbeiterkurs im Rahmen einer neuen Reform im zweiten Bildungsweg als 1 ½ bzw. 2-jährige Ausbildung im Ausmaß von 500 Stunden geführt.
Anmeldungen für den nächsten Facharbeiterkurs ab sofort in der Weinbauschule Krems möglich!
Der Infoabend wird heuer auf Grund der Coronakrise nicht stattfinden können.
Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro: Tel.: 02732/87516, Email: fs.krems@wbs-krems.at oder bei Fragen bezüglich der Facharbeiterprüfung an die Lehrlingsstelle, Herrn Ing. Wimmer, Email: alfred.wimmer@lk-noe.at
Ausbildungsinhalte
Pflichtgegenstände |
Stundenausmaß |
Religion |
10 |
Obstbau |
80 |
Obstverarbeitung |
80 |
Landtechnik |
60 |
Unternehmensführung |
60 |
Politische Bildung |
10 |
Wahlschwerpunkt |
50 |
Praktischer Unterricht |
150 |
Summe |
500 |
Zielgruppe
Personen, die eine Facharbeiterausbildung im Obstbau nachholen möchten. Die Facharbeiterprüfung ist unter anderem die Mindestqualifikation für die Gewährung der Beihilfe zur ersten Niederlassung (Existenzgründungsbeihilfe) und dem Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen über dem 20. Lebensjahr.
Ausbildungsziel
Die Bauern- und Bäuerinnenschule (Basiskurs Obstbau/Obstverarbeitung) hat das Ziel, die AbsolventInnen zur Obstbaufacharbeiterprüfung auszubilden, wenn sie die Bedingungen der NÖ Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung erfüllen.
Organisation
Der Obstbaufacharbeiterkurs umfasst gesamt 500 Stunden und wird als 1 ½ bzw. 2-jähriger Abendkurs geführt.
Kursbeginn ist im September. Die voraussichtlichen Kurszeiten sind jeweils Dienstag und Donnerstag von 18.00 - 22.00 Uhr (ausgenommen Ferien), einige Freitage von 14.00 - 18.00 Uhr und einige Samstage von 08.00 - 16.00 Uhr.
Zulassungsbedingungen zur Facharbeiterprüfung
Eine Prüfungszulassung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
Vollendung des 20. Lebensjahres.
Nachweis einer mindestens zweijährigen der Art der Prüfung entsprechenden praktischen Tätigkeit. Nicht hauptberuflich im Obstbau tätige Personen müssen eine vierjährige nebenberufliche Tätigkeit im Obstbau nachweisen. Weiters kann eine Prüfungszulassung aufgrund absolvierter Lehrzeiten im Obstbau erfolgen.
Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungskurses. Dieser Kursbesuch wird durch den erfolgreichen Besuch des Obstbaufacharbeiterkurses erfüllt.
Informationen über die Zulassungsbedingungen zur Facharbeiterprüfung erhalten Sie auch bei der NÖ Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel. 0043 05 0259-26400.
Anmeldung und nähere Informationen: Wein- und Obstbauschule Krems, 3550 Krems, Wienerstraße 101, Tel: 0043 / 2732 / 87516, Fax: DW -22, e-mail: fs.krems@wbs-krems.at
Anmeldeformular ausfüllen und an fs.krems@wbs-krems.at mailen oder per FAX 20732/87516/22.